Ärztliche Untersuchungen, Befunde und Atteste, die nicht im Rahmen des Behandlungsvertrages mit dem Versicherungsträger vereinbart sind, stellen Privatleistungen dar. Dazu zählen u.a.:
Spielerpassuntersuchungen
medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Ausbildungen, Arbeitsplatzwechsel, Versicherungen