Ärztliche Untersuchungen, Befunde und Atteste, die nicht im Rahmen des Behandlungsvertrages mit dem Versicherungsträger vereinbart sind, stellen Privatleistungen dar. Dazu zählen u.a.:

  • Spielerpassuntersuchungen

  • medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Ausbildungen, Arbeitsplatzwechsel, Versicherungen

  • Ärztliche Bestätigungen (Pflegeurlaub, Turnbefreiung, Atteste)

  • Reiseapotheke