Alles im Überblick
Unsere Leistungen erklärt
Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit stehen bei uns im Vordergrund. Um Sie bei Ihren Anliegen professionell begleiten zu können, bieten wir folgende Leistungen in unserer Ordination zusätzlich an.
Wir bieten Ihnen ärztliche Untersuchungen nach dem §8 Führerscheingesetz. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch.
Zur Untersuchung mitzubringen sind
Kosten
Sie planen eine Reise in weit entfernte Länder und wissen nicht welche Impfungen Sie benötigen? Außerhalb meiner Kassenordinationszeit biete ich nach telefonischer Terminvereinbarung Beratungen an. Bitte vereinbaren Sie den Termin früh genug, da viele Impfungen erst nach Wochen wirksam werden! Eine detaillierte Angabe des Reisezieles bzw. der Reiseorte (inkl. Städte) ist bei der Terminvereinbarung unbedingt bekannt zu geben!
Gelbfieberimpfungen können in der Steiermark nur an folgenden Einrichtungen verabreicht werden:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Landessanitätsdirektion
Friedrichgasse 9
8010 Graz
T: 0316 / 877 – 3577
Hygiene Institut der Medizinuniversität Graz
Impfambulanz und Reisemedizin
Neue Stiftingtalstraße 2
8010 Graz
T: 0316 / 385 – 73627
Wir führen die internistische Untersuchung für werdende Mütter zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche, sowie die des Kindes ab der 2. Untersuchung 3. – 5. Lebensmonat durch.
Auch der Zuckerbelastungstest (oraler Glukostoeranztest) in der 25. – 28. SSW kann in unserer Ordination gemacht werden. Es erfolgt eine Blutabnahme, anschließend erhalten Sie eine Zuckerlösung zum Trinken und nach einer und zwei Stunden wird Ihnen nochmals Blut abgenommen. Beachten Sie, dass Sie während dieser Zeit die Ordination nicht verlassen dürfen. Bitte vereinbaren Sie einen Labortermin.
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt.
Es gibt zwei Formen der Patientenverfügung. Die beachtliche und die verbindliche Form.
Die beachtliche Patientenverfügung
Hier sind nur geringe Formvorschriften zu beachten. Im Anlassfall ist diese Form nur richtungsweisend, für den behandelnden Arzt aber rechtlich nicht verpflichtend einzuhalten. Eine vorliegende beachtliche Verfügung hilft den behandelnden Ärzten den Willen des betroffenen Patienten besser erkennen zu können.
Vorgehen: Einmaliges Beratungsgespräch
Die verbindliche Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung muss strenge Formvorschriften erfüllen. So ist zum Beispiel eine ärztliche und eine juristische Beratung notwendig. Sind alle Formvorschriften erfüllt, ist eine verbindliche Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte rechtlich bindend. Sie gilt 8 Jahre und muss dann erneut bestätigt werden.
Vorgehen: Beratungsgespräch, Bedenkzeit, nochmalige Beratung und Erstellung der Patientenverfügung + zusätzliche juristische Beratung erforderlich
Ärztliche Untersuchungen, Befunde und Atteste, die nicht im Rahmen des Behandlungsvertrages mit dem Versicherungsträger vereinbart sind, stellen Privatleistungen dar. Dazu zählen u.a.: